Postdoktorandenphase
Die Postdoktorandenphase folgt im Anschluss an die Promotionsphase. Diese Phase dient insbesondere der wissenschaftlichen Qualifizierung und der Orientierung über Berufsziele. Sie ist die zweite wissenschaftliche Qualifizierungsphase für die Wissenschaft als Beruf (Max Weber). Die Postdoktorandenphase dauert in der Regel 2 bis 4 Jahre.
Finanzierungsmöglichkeiten
Die Finanzierungsmöglichkeiten der Postdoktorandenphase sind vielfältig und entsprechen zum Teil denen der Promotionsphase. So bieten Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Stellen für Postdoktoranden/-innen an.
Zudem kann die Finanzierung in der Postdoktorandenphase über Individualstipendien von Stiftungen und dem DAAD sowie durch Stipendien in strukturierten Programmen, wie z. B. Graduiertenschulen, erfolgen.
Maßnahmen der DFG
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Postdoktoranden/-innen bietet die DFG. Hier können Sie Forschungsstipendien zur Durchführung von Forschungsprojekten im Ausland oder die Eigene Stelle im Rahmen eines Projektes im Inland, für das ein Sachbeihilfeantrag gestellt wird, beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Marie-Curie-Maßnahmen
Förderung von Auslandsaufenthalten für Postdoktoranden/-innen bieten die Marie-Curie-Maßnahmen des spezifischen Programms Menschen, das Teil des Forschungsrahmenprogramm 7 (FRP7) der EU ist, sowie das Human Frontier Science Program.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- CORDIS (Community Research & Development Information Service)
- kowi (Kooperationsstelle EG der Wissenschaftsorganisationen)
Human Frontier Science Program
Ausführlichere Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen erhalten Sie bei den Förderorganisationen oder bei speziell hierfür eingerichteten Informationsdiensten.