Die Juniorprofessur wurde 2002 mit der 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes als weiterer Weg zur eingeführt. Durch die Juniorprofessur bietet sich den schon frühzeitig die Möglichkeit zu eigenständigem Forschen und Lehren. Juniorprofessuren werden von den eingerichtet. Rechte und Pflichten der Juniorprofessuren sind je nach Ausschreibung und Universität unterschiedlich. Sie sind aber nach den Rechten und Pflichten einer ordentlichen Professur ausgerichtet.
Laut einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung GmbH (CHE) von 2006 lag die durchschnittliche finanzielle Ausstattung der untersuchten Juniorprofessuren bei 70.340 €. Im Vergleich zur finanziellen Ausstattung einer Nachwuchsgruppe sind die Juniorprofessuren finanziell eher schlecht ausgestattet.
Zeitrahmen
Die Einrichtung einer Juniorprofessur erfolgt zunächst für drei Jahre, nach deren Ablauf eine erfolgt, deren Evaluationsrichtlinien von der festgelegt werden.
Fällt die Zwischenevaluation positiv aus, wird die Juniorprofessur um drei weitere Jahre verlängert. Eine negative Zwischenevaluation zeigt, dass der/die Juniorprofessor/-in für eine wissenschaftliche Karriere nicht geeignet ist. Demzufolge erfolgt keine Verlängerung der Juniorprofessur. Allerdings wird der Wechsel in den außeruniversitären Arbeitsmarkt durch die Option der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um ein weiteres Jahr erleichtert.
Tenure-track-Option
Soweit das Landesrecht zur Juniorprofessur es zulässt, kann eine Juniorprofessur mit der sogenannten ausgestattet werden. Die tenure-track-Option bedeutet, dass dem/der Juniorprofessoren/-in nach einer weiteren positiven nach dem vollen sechsten Jahr eine Lebenszeitprofessur an derselben Hochschule angeboten werden muss.
Voraussetzung für die Umsetzung der tenure-track-Option ist allerdings, dass vor Antritt der Juniorprofessur ein Wechsel der Hochschule stattgefunden hat. Dies ist ein großer Vorteil der Juniorprofessur, denn sie bietet dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit, die wissenschaftliche Karriere besser zu planen.